Die Screenfun Story

Wir schreiben das Ende des Jahres 2000. Durch einen Leser mußten wir erfahren das ein dt. Printmagazin eine unserer Komplettlösungen für eigene Zwecke nutzt. Das natürlich ohne unsere Genehmigung und Rückfrage. Soweit die sachliche Komponente dieses Artikels. Speziell handelte es sich um die Komplettlösung zu Perfect Dark, die 1:1 übernommen wurde und in Form eines Leserservices bei Anfragen als gedruckte Lösung verschickt wurde. Ein Bild davon seht Ihr übrigens am Ende dieser Seite.
Im ersten Moment konnte ich dies eigentlich nicht glauben. Eigentlich hat dies eine renommierte Zeitschrift nicht nötig. Weit gefehlt. Erste Reaktion war ein Fax an die Redaktion um eine Stellungnahme und einen Vorschlag zur Einigung. Das passierte damals auch recht schnell. In diesem ersten Gespräch wurde der Fehler auch eingesehen und eine Lösung angestrebt um die Sache aus der Welt zu schaffen. Was dann folgt war leider ein hinauszögern der Angelegenheit. Auch ein Grund warum dieser Artikel erst jetzt erscheint. Kurioserweise war der Redakteur mit dem ich gesprochen habe relativ zugänglich. Da er jedoch nicht selber entscheiden konnte wie es weitergeht sollte ein Gespräch auf höherer Ebene klarheit bringen. Danach begann die Odyssee.

Auch wenn die Feiertage und der Jahreswechsel dazwischen lagen schaffte man es über Wochen eine Lösung hinaus zu schieben. Persönlich fand ich dies nicht gerade toll. Wenn ich einen solchen Fehler mache versuche ich so eine Geschichte doch so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Warscheinlich nahm man aber eine private Seite nicht so ernst und versuchte die Sache auszusitzen. Erst im Januar und der Ankündigung Rechtsmittel einzusetzen erfolgte eine Lösung des Problems, die aber ebenfalls einen negativen Beigeschmack mit sich brachte. Zunächst wurde natürlich versichert man habe jetzt eine eigene Lösung zu Perfect Dark und eine Aktion wie mit unserer Lösung wäre doch Gang und Gebe. Weiterhin sollte es das aber gewesen sein. Auch wenn wir eine private Seite sind liegt hier eine Verletzung des Urheberrechts vor. Laßt euch also in so einem Fall nichts vormachen, Ihr Webmaster da draußen. Geistiges Eigentum ist geschützt.

Ein Angebot unsererseits bestand darin das die Screenfun die Rechte am Druck aller unserer Lösungen erhält. Wohlgemerkt ohne Verlust der Urheberrechte unsererseits. Das wäre eine Lösung gewesen die beiden Seiten geholfen hätte. Wir hätten etwas verdient und die Screenfun hätte sich um Nintendo Lösungen nicht mehr Sorgen müssen. Das lehnte man aber ab, da man dieses nicht bräuchte. Nun gut. Im Endeffekt, und das ist sicherlich das was viele von euch am meisten interessiert wurde die Sache im nachhinein legalisiert in dem ein Geldbetrag seitens der Screenfun gezahlt wurde über den Stillschweigen vereinbart wurde. Das nur für diese Nutzung im Jahr 2000.

Trotzdem war die Geschichte vor allem wegen ihrer Dauer nervig. Aber Recht bekommt man in so einem Fall. Wären wir in den USA könnten wir uns zur Ruhe setzen. :-) Aber eine Geschichte die zeigt wie es leider ab und zu in dieser Branche zugehen kann.

Matthias Engert
(19.02.2001)